»Mord bleibt Mord – auch wenn er befohlen wird!« Mit diesem Satz hatte der Berliner Senat in den sechziger Jahren gegen die Todesschüsse an der Mauer protestiert. Doch nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 endeten die meisten Prozesse gegen DDR-Grenzschützen mit Bewährungsstrafen oder Freisprüchen.
Roman Grafe, der bereits mit »Die Grenze durch Deutschland« eine »faszinierende Chronologie« (»Neue Zürcher Zeitung«) der Jahre 1945 bis 1990 an der innerdeutschen Grenze vorlegte, geht den Verhandlungen nach: Anklageschriften, Erklärungen, Urteile und historische Dokumente, Interviews mit polizeilichen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern, mit Tätern und Opfern und deren Angehörigen, Fotos und die Gerichtszeichnungen von Christine Böer lassen ein beklemmendes Bild entstehen. Selbst oberste Befehlshaber verurteilte man wegen Totschlags an »Republikflüchtlingen« nur zu milden Haftstrafen. Kaum einer von ihnen übernahm die juristische oder moralische Verantwortung für sein Handeln. Was sich nicht leugnen ließ, wurde ideologisch verklärt oder verharmlost. Rechtsanwälte verteidigten nicht die Täter, sondern die Taten.
Grafe zeigt auf, was getan und was unterlassen wurde bei dem Versuch, die Toten und Verletzten an der Westgrenze der DDR zu sühnen, und er macht deutlich, wo nach dem 9. November 1989 – fernab der politischen Rhetorik – die eigentlichen »Deutschstunden« stattfanden: in den Gerichtssälen.