Das Volk und die Stände haben die Weiterführung des bilateralen Weges überwiegend bestätigt. Die Schweiz muss dabei wesentlichen Einfluss erhalten. Der Entwurf 2018 zum Rahmenabkommen setzt für Marktzugangsabkommen einen minimalen Standard. In jedem einschlägigen Vertrag mit der EU ist sicherzustellen, dass das Parlament seine Rolle zwischen den Vorbereitungen zu den Rechtsübernahmen durch den Bundesrat und dem Entscheid der Stimmberechtigten zu Rechtsübernahmen erfüllen kann. Die Schweiz muss am EU-Gesetzgebungsverfahren teilnehmen dürfen. Eine automatische Rechtsübernahme muss ausgeschlossen sein, indem Parlament und Volk (Referendum) zustimmen müssen oder ablehnen dürfen. Das Parlament darf Rechtsübernahmen allein ablehnen. Heisst das Parlament die Rechtsübernahmen gut und kommt das Referendum zustande, so entscheidet das Volk letztverbindlich. Lehnen das Parlament oder das Volk Rechtsübernahmen ab, so hat die Schweiz die allenfalls im Vertrag mit der EU vereinbarten Folgen zu tragen.