In einer heftigen Gerichtsverhandlung wird ein Jugendlicher des Mordes an seiner Freundin angeklagt, die er - sagt der Richter - eher wie eine Gefangene gehalten habe. Der Täter protestiert: Er habe vielmehr die Freundin, ein blind geborenes Waisenkind, aus den Klauen eines Nonnenklosters gerettet und dank körperlicher Liebe überhaupt erst nach und nach "erschaffen". In dem Sinn sei er Künstler und berechtigt - sogar genötigt - sein Werk, wenn es ihn als Schöpfer verleugne und verlassen wolle, am Fortgehen zu hindern. Nichts anderes habe sie vorgehabt, nichts anderes habe er als Künstler unternehmen müssen. Der von keinerlei künstlerischen Maßstäben geleitete Richter gibt sich unbeeindruckt.
Ein verlängertes Prosapoem, das Heinrich Böll nach dem Lesen zu der Frage veranlasste, ob hier ein junger Autor sein erstes oder sein letztes Buch vorlegt, da er nicht wisse, was danach noch zu sagen sei.