Falladas Gefängnistagebuch: ein wichtiger und literarisch wertvoller Fund aus dem Nachlass. Wegen Unterschlagung verurteilte das Schöffengericht Bunzlau im Sommer 1923 den Gutsbeamten Rudolf Ditzen zu sechs Monaten Gefängnis. Weil er Geld gebraucht hatte für seine Rauschgift- und Alkoholsucht, hatte er Korn verschoben. Am 20. Juni 1924 trat Ditzen, einem kleinen Leserkreis als Hans Fallada bekannt, die Haft in der Strafanstalt Greifswald an. Am 3. November wurde er vorzeitig entlassen: „Aktenzeichen 2 ER 229/24. Führung: gut. Arbeitsbelohnung: M 20.60.“ Der Gefängnisalltag ist anstrengend und zermürbend, neun Stunden am Tag Arbeit auf dem Holzhof, nachts die Wanzenplage. Als Ditzen die Erlaubnis erhält, abends in seiner Zelle schreiben zu dürfen, wird alles erträglicher für ihn. Er führt Tagebuch. Mit einer Lebendigkeit und Anschaulichkeit, die den künftigen großen Romanautor Fallada spüren lassen, berichtet er vom Gefängnisleben, von dessen geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen, von der Kunst des Streichholzspaltens und des Kippenstukens, von seinen nächtlichen Träumen und davon, wie er, der linkische Intellektuelle, mit diesen Umständen zurechtkommt.