Über den Gesamtentwurf einer neuen Verfassung der Republik Österreich wird seit Jahrzehnten diskutiert. Die Österreichische Bundesverfassung stammt aus dem Jahr 1920 und umfasst derzeit über 1.500 Bestimmungen. Ihre Reformbedürftigkeit ist unbestritten.
Der vorliegende Entwurf versucht, seit langem bekannte kontroverse Probleme wie die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder deren Finanzierung, die Personalisierung des Wahlrechts, die Beschränkung der Amtsdauer von Staatsorganen oder die Eindämmung der Gesetzesflut neu zu ordnen und übersichtlicher zu gestalten. Der Verfassungstext wird auf 99 Artikel gestrafft und ist periodisch zu überprüfen.