Kaum zu glauben: Ein deutsches Ehepaar wollte eine Minderung des Reisepreises durchsetzen, weil der Strand, an dem sich ihr Hotel auf Mauritius befand, überwiegend von Einheimischen frequentiert wurde. Ähnlich unverfroren war eine Zechprellerin in Amerika: Weil sie sich bei der Flucht aus dem Toilettenfenster des Nachtlokals zwei Zähne ausgeschlagen hatte, zog sie den Wirt vor den Kadi - und bekam vor Gericht auch noch Recht. Diese und andere Schadensersatzklagen beweisen es: Dreistigkeit zahlt sich einfach aus! Wenigstens hat das auch seine guten Seiten: Je absurder der Fall und je frecher der Kläger, umso größer ist der Unterhaltungswert und desto lauter lässt sich darüber lachen...
4 Kommentare zu „Sitzproben auf öffentlichen Bänken sind eigenständig durchzuführen“
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