Grau und kahl stehen die Hügel, unter deren Decke jene liegen, die sie bepflanzten, Bäume setzten, von denen Reste verkrüppelt mit zerschossenen Ästen noch stehen.
Im Erhaltungstrieb der Lebewesen gibt sich die Natur in ihrer Zweckerfüllung zu erkennen. Das strebende Wesen müht sich über die Natur hinaus in der Festigung des Selbstzwecks. Das Wollen ist ein Grundzweck, um den Seinsanspruch zu erfüllen. Dabei braucht die Selbsterhaltung nicht hervortreten. Es bedarf auch nicht der Überlegenheit 'höherer' über 'niedrigere' Zwecke als Bestimmungsgrund, soweit die Unterscheidung nicht schon ethisch als Pflicht zum höheren Zweck getroffen ist.
Die Theorie der Verantwortung umfasst den rationalen Grund der Pflicht und den psychologischen Grund der Fähigkeit, den Willen zu motivieren und das Handeln dem Guten zuzuwenden. Erforderlich ist, für den Ruf zur Pflicht empfänglich zu werden und mit dem Gefühl der Verantwortung zu reagieren. Der Raum ist groß für das sittliche Verhalten aus dem guten Willen heraus, dessen Selbstgewissheit nach keiner Beglaubigung verlangt.
Ziel des sittlichen Strebens und Handelns ist, den eigenen Zustand der Höhe der Sittlichkeit anzugleichen. Die Sittlichkeit ist unvergänglich und verlangt ihren Platz in dieser Welt. Dagegen erlischt die vom Menschen getragene Verantwortung mit dem Tod. In der Ethik ist es die Andersartigkeit, die von der Verantwortung Besitz ergreift. Form und Geist der Situation prägen die Handlung und gehen im ethischen Entschluss über das Handlungsziel hinaus. Der Mensch muss sich den Anspruch der Sittlichkeit erwerben, um das Gefühl der Anteilnahme und Betroffenheit in sich zu entwickeln. Neben dem Gefühl der Ehrfurcht vor der Höhe wird die Vernunft bezüglich der Universalität zur Quelle des Affektes und seines Gegenstandes.
Wenn Sterbliches in die Unsterblichkeit mündet, steigt die Verehrung von den Sohlen der bodenständigen Bescheidenheit, weil es Menschen sind, die Übermenschliches taten und selbstlos weiter tun.