Diese Arbeit über den Neuaufbau der Berliner Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg vermittelt ein lebendiges, illustrierendes Bild der Nachkriegszeit und zeigt, in welchem politischen Spannungsfeld der Neuaufbau stattfand. Die Aufarbeitung der Justizgeschichte, und dabei insbesondere die Rolle der Ostberliner Justiz nach der Spaltung, trägt zu einem rechtshistorisch und rechtssoziologisch geprägten Bild der Probleme und Nöte der Justiz und der Bevölkerung in den ersten Nachkriegsjahren bei und gewährt spezifische Einblicke in die Entstehung eines neuen Rechts- und Gesellschaftssystems. Berlin in der Nachkriegszeit, als Miniaturbild des Kalten Krieges, ist für eine solche Untersuchung besonders geeignet, da es gerade dort nun galt, die entscheidenden Machtpositionen zu sichern. Das Justizsystem wurde dabei zu einem Eckpfeiler bei der Sicherung der Macht; in ihm spiegelten sich die sich gegenüberstehenden, sehr unterschiedlichen politischen Ideologien wider. Die Untersuchung von ca. 3000 Gerichtsakten des Amtsgerichts Berlin-Mitte aus der Zeit von 1945 bis 1952 zeigt, wie rasch sich die Justiz und die Bevölkerung auf die neuen Machtverhältnisse einstellten - und wie leicht ausgebildete oder auszubildende Juristen Spielball einer Ideologie wurden. Kurz nachdem am 2. Mai 1945 für Berlin die Kapitulationsurkunde unterzeichnet wurde, machte sich die siegreiche Rote Armee nicht nur daran die Trümmer des „1000-jährigen Reiches“ aufzuräumen und die Versorgung der Berliner Bevölkerung zu sichern, sondern organisierte auch Verwaltung, Polizei und Gerichte neu. Bereits am 8. Mai wurde eine Eheschließung registriert, die nach den NS-Rassegesetzen niemals möglich gewesen wäre. Ab 14. Mai verkehrten wieder die ersten U-Bahnzüge. Am 19. Mai begann der neue Magistrat seine Tätigkeit. Der Aufbau der neuen Gerichtsorganisation war zum 1. Juni abgeschlossen, was auch überaus notwendig war, denn in der ausgebluteten, ausgehungerten und zerbombten Stadt wurde geplündert, geraubt und gemordet.