Die Schriften von Eduard August Schroeder zeichnen den bereits 1928 verstorbenen Juristen als glühenden Verfechter des Rechtsstaats aus. Besonders seine grundlegenden Gedanken zum Thema Psychiatrie haben bis heute kaum an Aktualität verloren, weshalb eine Neuausgabe seines 1890 bei Orell Füssli & Co. erschienenen Werkes »Das Recht im Irrenwesen« unabdingbar ist. Dass es im Ergebnis noch immer keinen Unterschied macht, ob ein Mensch im 19. Jahrhundert der Geisteskrankheit geziehen wurde, oder ob er in heutiger Zeit ihrer bezichtigt wird, unterstreicht nur die traurige Kontinuität des Wirkens der Psychiatrie in ihrem fatalen Zusammenspiel mit der Justiz.