In Deutschland stehen derzeit rund 8.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Dem gegenüber stehen 933 Organspenden im Jahr 2021. Muss es anhand dieses Missverhältnisses nicht als Pflicht empfunden werden, die eigenen Organe zur Spende freizugeben? Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der Moment, in dem die Organe entnommen werden müssen, tatsächlich mit dem Ende des Lebens zusammenfällt.
Während Dieter Birnbacher davon überzeugt ist, dass das Kriterium des Hirntodes uns nicht nur dazu verhilft, sondern gar auffordern sollte, der moralischen Pflicht der Lebensrettung nachzukommen, hat Sigrid Graumann entschiedene Zweifel: Birgt dieses Kriterium nicht die große Gefahr einer Reduzierung des Menschen auf kognitive und rationale Fähigkeiten, die schwerwiegende gesellschaftliche Folgen mit sich bringt?
Wer sich eine kritische und fundierte Meinung bilden will, kommt an der Reihe "Streitfragen" nicht vorbei!