Anliegern steht grundsätzlich ein subjektives Recht auf eine Verbindung des betroffenen Grundstücks mit dem öffentlichen Straßennetz.
Nachfolgend werden dazu die gerichtlichen Grundsätze dargestellt. Dafür werden in diesem Buch die Leitsätze der jüngeren höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung, zum Teil gekürzt, vorgestellt.
Zum Nachlesen und zur weiteren Recherche wird die jeweilige Veröffentlichung in Fußnoten nachgewiesen.