Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war ein über die Jahrhunderte des Mittelalters allmählich gewachsenes politisches Gebilde, ein lose integrierter Verband sehr unterschiedlicher Glieder, die unter einem gemeinsamen Oberhaupt, dem Kaiser, standen: geistliche und weltliche Herrschaftsträger, wenige Mächtige und viele Mindermächtige, Kurfürsten und Fürsten, Prälaten, Grafen, Ritter und Städte. Um die Wende zur Neuzeit, also um 1500, bildete dieser Verband festere institutionelle Strukturen aus – vor allem Reichstage als Foren der Konsensbildung, das Reichskammergericht und den Reichshofrat als Organe höchster Gerichtsbarkeit und die Reichskreise als regionale Exekutivinstitutionen. Über die inneren Zerreißproben der Glaubensspaltung und des Dreißigjährigen Krieges hinweg hatten diese gemeinsamen Institutionen im Kern drei Jahrhunderte lang Bestand, bevor der ganze Verband dem machtpolitischen Expansionswillen der mächtigsten Glieder – vor allem Brandenburg-Preußen und Österreich – zum Opfer fiel.