Am Beispiel des schwäbischen Kreis- und Reichsstandes Hohenems, der im Wesentlichen aus der Reichsgrafschaft Hohenems und dem Reichshof Lustenau bestand, wird das Funktionieren eines Kleinterritoriums im Rahmen des Heiligen Römischen Reiches untersucht. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob und wie die defizitäre Staatlichkeit dieses "Zwergterritoriums" durch den Schwäbischen Reichskreis ergänzt wurde. Außerdem werden das Konzept des "komplementären Reichsstaates" und die Frage der "Symbolsprache" des Heiligen Römischen Reiches überprüft.