Am 1. Juni 1988 erschütterte eine Kohlenstaubexplosion die Braunkohlegrube Stolzenbach im Braunkohlerevier von Borken/Hessen. 51 Bergleute kamen bei dem Unglück ums Leben. Nach vier Tagen wurden sechs überlebende Bergleute entdeckt und in einer dramatischen Rettungsaktion zu Tage gebracht.
Die Staatsanwaltschaft Kassel stellte im Oktober 1989 die strafrechtlichen Ermittlungen mit der Begründung ein, eine Kohlenstaubexplosion sei völlig unvorhersehbar gewesen. Im Jahr 2008 wiesen zwei Journalisten des Hessischen Rundfunks nach, dass die Gefahr von Kohlenstaubbildung dem Betreiber und der Bergbehörde bereits seit 1968 bekannt war.
Die Recherchen zu diesem Buch haben zudem aufgedeckt, dass das sogenannte „Wunder von Borken“, die Rettung der sechs Bergleute nach 66 Stunden, nicht nur auf eine ganze Häufung von glücklichen Zufällen zurück zu führen war. Die Rettungsarbeiten wurden derart nachlässig und ignorant organisiert, dass der Krisenstab eine rechtzeitige Rettung beinahe verhindert hätte.