Das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) wurde am 8. Juli 2014 neu gefasst und ist am 1. September 2014 in Kraft getreten. Das Buch beinhaltet den Text des Gesetzes und soll Personalräten und Dienststellen in Hamburg, die in den Geltungsbereich des HmbPersVG fallen, als Arbeitshilfe dienen.
Die dritte Auflage gibt den Stand vom Mai 2022 wieder und enthält die gegenüber der Ursprungsfassung von 2014 wenigen Änderungen, zuletzt diejenigen vom 26. Juni 2020.