Mit dem Wandel vom klassischen Vergeltungsstrafrecht zum modernen Resozialisierungsstrafrecht tritt das Problem der strafrechtlichen Sanktionen stärker in den Vordergrund strafrechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung.
Die Arbeit sucht vom Problem der Strafe her einen Beitrag zur notwendigen strafrechtsdogmatischen Grundlagenreflexion zu leisten. Sie will zu einem Verständnis der Strafe gelangen, das auf die Erhaltung und Herstellung von Kommunikations- und Partizipationschancen in der Gesellschaft zielt und das mit der Staatszielbestimmung des Grundgesetzes vom demokratischen und sozialen Rechtsstaat zur Deckung zu bringen ist.
(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)