Hans Gmelin beginnt nach 1933 die Zeit, in der er sonst juristische Veröffentlichungen verfasst hätte, wegen der fehlenden Meinungsfreiheit im Dritten Reich für die Niederschrift einer ausführlichen handschriftlichen Autobiographie aufzuwenden.
Der zweite Band schildert die Zeit als außerordentlicher Professor in Kiel und als Ordinarius an der kleinen hessen-darmstädtischen Ludwigsuniversität in Gießen, wo er bis zu seinem Tod Professor für öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt auf Staatsrecht bleiben wird.
Als Liberaler in der DVP gelingt ihm nicht der Sprung in ein Landes- oder gar Reichsparlament, und so kann er die Weimarer Verfassung kaum beeinflussen, wird aber als Regierungsberater der hessen-darmstädtischen Regierung deutliche Spuren in deren Verfassung von 1919 hinterlassen