Ein installiertes und gelebtes Datenschutzmanagementsystem kann dabei helfen, durch eine ständige Neubewertung den eigenen Stand der Technik aufs Neue zu hinterfragen und damit die Organisation in Bezug auf die Anforderungen der DSGVO kontinuierlich zu verbessern. Die daraus entstehende Dokumentation kann bei behördlichen Inspektionen genutzt werden, um detailliert den Prozess der Verarbeitung von personenbezogenen Daten darzustellen und durch die Anwendung von Werkzeugen aus dem Risikomanagement evtl. auftretende Probleme bereits im Vorfeld beheben.