Auf den ersten Blick scheint es wohl kaum einen Bereich des Privatrechts zu geben, in dem mehr und unterschiedlichere Regelungen existieren, als das Eherecht. Dies gilt für die Gegenwart in internationaler und regionaler Perspektive, aber auch für die geschichtliche Betrachtung.
Richtet man dagegen den Blick auf die Ursachen eherechtlicher Problemsituationen und versucht sie als abstrakte, zeit- und raumübergreifende Phänomene zu begreifen, dann könnte die Analyse der jeweiligen Konfliktursachen und Lösungsstrategien überraschende Gemeinsamkeiten, über Zeiten, Regionen und Kulturen hinweg hervortreten lassen und ein unerwartet reiches und außerordentlich kompatibles Erkenntnispotential bieten.