Der Ausbau der Windenergie an Land schreitet voran. Die dafür eingesetzte Technik wird effizienter und die Anlagen werden von politischer Seite mit jahrzehntelanger Perspektive gefördert. Dies hat zur Folge, dass auch Standorte erschlossen werden, die bislang aus Artenschutzgründen freigehalten wurden. Für die Genehmigungsfähigkeit rückt dabei immer stärker die Frage in den Vordergrund, ob von den Vorhaben kollisionsgefährdete Arten betroffen sind. Es werden hier die artenschutzrechtlichen Grundlagen ausführlich dargestellt, bevor einschlägige Rechtsbegriffe veranschaulicht und für die Genehmigungspraxis handhabbar gemacht werden durch eine Kombination der einschlägigen Abstandsempfehlungen mit einer Bewertung von Flugaktivitätsdaten. Dazu werden aus juristischer, umweltplanerischer und ökologischer Sicht konkrete Vorschläge zur Verbesserung und Vereinheitlichung der artenschutzrechtlichen Bewältigung des Tötungsverbotes bei der Genehmigung von Windenergieanlagen formuliert, die - bei ihrer Bewährung - im Zuge der künftigen Leitfäden in den Bundesländern genutzt werden können.