Die Bachelorarbeit befasst sich mit der gesetzlichen Einordnung der Überlassungspflicht getrennt zu sammelnder Verwertungsabfälle.
Ferner wird eine genauere Betrachtung der Tatbestandmerkmale aus § 17 KrWG durchgeführt. Hierbei wird in Bezug auf das öffentliche Interesse besonders auf eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Leistungsfähigkeit eingegangen.
Des Weiteren setzt sich die Bachelorarbeit mit der Frage der Europarechtskonformität des KrWG auseinander.