Die Nachnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen, den sog. Konversionsflächen, haben aktuell eine hohe städtebauliche Relevanz. Der Umnutzungsprozess kann jedoch auch nach 25 Jahren Erfahrung nicht als routiniertes Arbeitsfeld bezeichnet werden. Insbesondere die Großflächigkeit der Liegenschaften und deren heterogene Nutzung, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen sowie die Vielzahl der am Prozess beteiligten Akteure machen die Umnutzung zu einer komplexen strukturpolitischen und städtebaulichen Aufgabe, der oftmals ein langjähriger Planungs- und Durchführungsprozess zugrunde liegt. Innerhalb dieses Prozesses nimmt die Kommune eine Schlüsselrolle ein, da die Flächen nach Aufgabe der militärischen Nutzung in die Planungshoheit der Kommune fallen.
Die Zielsetzung dieser Arbeit besteht in der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, die sich einerseits auf die rechtliche Einordnung der Konversionsflächen in Baden-Württemberg sowie die dabei auftretenden Probleme konzentrieren und andererseits auf die Organisation des Konversionsprozesses. Der Fokus liegt auf den rechtlichen Aspekten, insbesondere werden das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, der Bestandsschutz, der Denkmalschutz und das Umweltrecht näher betrachtet. Die Handlungsempfehlungen richten sich an alle kommunalen Akteure des Konversionsprozesses, insbesondere jedoch an die Kommune als Inhaberin der Planungshoheit.