Für eine Umsetzung der MaRisk-Regelungen gilt es vor allem, die Mindest-Anforderungen aufzuzeigen, zu interpretieren kommentieren und damit auch kleineren Instituten eine wirkungsvolle Umsetzungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Das beinhaltet hauptsächlich:
- die strukturierte Darstellung aller Mindestanforderungen,
- Beschreibung von Umsetzungsspielräume und Hinweise auf Öffnungsklauseln,
- das Hinweisen auf relevante Ergänzungstexte, angrenzende Regelungen (z. B. Basel III, KWG, HGB, WpHG) und vorhandene Praxislösungen sowie
- die Aufarbeitung aller wesentlichen Inhalte und Anforderungen, ergänzt um notwendige Konkretisierungen.
Strenggenommen müssen die MaRisk gar nicht umgesetzt, sondern „nur“ bei der Ausgestaltung der internen Verfahren und Prozesse beachtet werden. Betriebswirtschaftlich sinnvolle Prozesse können daher in der Regel nicht gegen die MaRisk verstoßen, wobei sich „betriebswirtschaftlich sinnvoll“ immer auf die konkreten Rahmenbedingungen eines Instituts bezieht.
Deshalb enthält dieses Handbuch auch keine konkrete Umsetzungsanleitung:
- Im Rahmen der qualitativen Bankenaufsicht gibt es kein „one size fits all“. Umsetzungen können für ein Institut „angemessen“ sein, während die gleiche Umsetzung für ein anderes Institute überdimensioniert oder sogar nicht ausreichend wäre.
- Die MaRisk sind Mindestvorgaben und müssen auf die individuellen Gegebenheiten eines Instituts angepasst werden.
Ansonsten würde die offene Formulierung der MaRisk konterkariert werden.
- Gestaltung und Umsetzung sind immer abhängig von den personellen und technischen Ressourcen eines Instituts.
- Eine Gliederung in verschiedene Dimensionen und die Berücksichtigung
Es werden daher keine Lösungen beschrieben, sondern Kriterien für MaRisk-konforme Lösungen dargestellt. Das Handbuch orientiert sich an den Modulen der MaRisk, dabei wurde versucht, die Organisationsstruktur eines Instituts abzubilden.