Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist.
Das TMG enthält unter anderem Vorschriften
zum Impressum für Telemediendienste
zur Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails)
zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte in Telemediendiensten
zum Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten und zur Herausgabe von Daten
zum Providerprivileg