Arische Bürger hatten alles Jüdische zu meiden. Sie durften sich nicht auf offener Straße mit ihnen unterhalten, sie weder in ihre Häuser einladen noch von ihnen eingeladen werden. Den Juden wurden die privaten Fahrzeuge mit Wagenpapieren und Führerschein abgenommen. Sie wurden Fußgänger, die vom Bürgersteig wegtraten, wenn ein Deutscher in Uniform entgegenkam, egal ob es ein alter, gehbehinderter Mann am Krückstock oder eine Mutter mit ihren Kindern war, die an beiden Händen ihre Taschen trug. Es war ein trauriger Anblick, wenn Eckhard Hieronymus mit Frau und Kindern oder allein durch die Straßen ging und in die Augen der Angst und Verzweiflung jener Menschen mit den blassen, verhärmten Gesichtern und dem gelben Judenstern über ihrer Brust sah. Er blickte in Kinderaugen von unbeschreiblicher Traurigkeit, die ihm das Herz zerrissen, weil er nicht aufschreien konnte, wie er hätte aufschreien sollen. Hinzu kamen die Fragen der Kinder, wenn sie aus der Stadt zurückgekehrt waren, die immer bohrender wurden. Sie waren so berechtigt, wie das Abschweifen im Antwortgeben oder das stumme Achselzucken unberechtigt waren. Es war eine Zeit der fürchterlichen Erkenntnis, dass es in Deutschland nach dem ersten Krieg, wo sich die Menschen nach dem inneren und äußeren Frieden sehnten, so etwas gab, dass es Menschen gab, denen die fundamentalen Menschenrechte abgesprochen wurden, nur weil sie Juden waren. Als ob das ein kriminelles Vergehen war.
Todesstiege, das unmenschliche Opfer: Noch schwerer wurde die Stiege vom Steinbruch bergauf, noch bänger wurde es den Sinnen im Tragen der überschweren Last über tausend Stufen von unten nach oben zum wartenden Posten, der keine Rücksicht nahm auf menschlich erschöpfte Kosten mit der Zunahme von Magerkeit und Schwäche. Der Stoß von der Steinbruchkante war System mit der brülligen Verachtung menschlichen Lebens und des Atems. Gewissenlos erfolgte der Stoß zum Sturz in die Tiefen der Finsternis, den der Stürzende weder umgehen noch sich ihm widersetzen konnte, dass die menschliche Substanz der totalen Zerschmetterung entgegenstürzte und in der Fallgeschwindigkeit die Angst verbrannte und im Aufschlag erlöschte.
Kommandant: "Sind Sie stark genug, mir einen Fehler zu nennen, den Sie für den gravierendsten halten?" E. H.: "Da entblöße ich mich vor ihnen ganz, Herr Kommandant. Ich will es tun, weil ich dabei kein schlechtes Gewissen habe. Ich bin in den letzten Monaten Mitglied der NS-Partei geworden, um das Leben meiner Frau und meiner Tochter aus der akuten Gefahrenzone zu bringen. Meine Frau ist Halbjüdin, meine Tochter ist Vierteljüdin, was reichte, um sie von der Immatrikulation auszuschließen. Vor Gott habe ich gesündigt, weil ich eine Verbindung mit der Partei der Besessenen, Grausamen und Mörder eingegangen bin. Das ist mein größter Fehler, mit dem ich zu leben und zu sterben habe."
Der vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, dass die Lehre von Auschwitz gezogen werden müsse. Man könne nicht immer dem ganzen Volk die Schuld geben, nur weil sich der Täter auf die Ausführung des Befehls beruft. Denn das Volk habe dem Täter den Befehl nicht gegeben, wehrlose Frauen, Mütter mit ihren Kindern, alte und junge Menschen in grausamster Weise zu schänden und zu ermorden.