In dritter Instanz verurteilt das oberste Gericht Georg Z., zur Tatzeit bereits volljährig, wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde unter vierzehn Jahren zu achtzehn Monaten Haftstrafe. Folgte die Verurteilung einem unerbittlichen Gesetz? Es war doch echte Zuneigung, die diese beiden jungen Menschen verband.
Helmut H. Schulz ergründet hinter dem Fall die Geschichte des Liebespaares und verwurzelt sie im Alltag und im Schicksal der elterlichen Familien und der Dorfgemeinschaft.