Die sogenannte „kleine Aktiengesellschaft“ ist kein eigenständiger Gesellschaftstyp im Sinne einer Rechtsform wie Aktiengesellschaft oder GmbH. Das Aktiengesetz verwendet den Begriff der „kleinen Aktiengesellschaft“ nicht. Allerdings hat er sich für kleine oder mittelständische Aktiengesellschaften eingebürgert, die ihre Aktien nicht an der Börse handeln.
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