Die Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird in Deutschland durch die Ärzte nach rein medizinisch-therapeutischen Kriterien bestimmt und gesichert. Durch die Verteilung der Ärzte nach dem Planungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung ist flächendeckend in allen Teilräumen des Bundesgebietes eine medizinische Versorgung gewährleistet. Damit sichern die Ärzte gleichzeitig die flächendeckende und gleichwertige Arzneimittelversorgung in Deutschland. Wo ein hinreichendes ärztliches Verordnungsvolumen zusammenkommt, gibt es Apotheken. Der Apotheker folgt dem Arzt. Umgekehrt gilt: Wo es keine Ärzte mit einem entsprechendem Rezeptumsatz gibt, kann keine Apotheke existieren.
Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel haben dagegen keine Bedeutung für die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung. Im Gegenteil: Sie behindern durch den Erhalt kleiner suboptimaler und finanzschwacher Apothekenbetriebe sogar eine moderne effiziente und zukunftsorientierte Versorgung. Das Festpreissystem verursacht durch viele schwache Apothekenbetriebe erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Festpreise verhindern mit der Subventionierung suboptimaler Apothekenunternehmen flächendeckende Innovationen und Investitionen in moderne pharmazeutische Informations-, Kommunikations- und Logistiksysteme. Ein starkes Apothekenunternehmen mit zukunftsorientierten Liefersystemen kann auch den weit entfernt lebenden Patienten auf dem Land erreichen, Tag und Nacht. Schließlich verhindert das System fester Arzneimittelpreise eine optimale räumliche Allokation der Apotheken und verhindert Wohlfahrtsgewinne zugunsten der Patienten.
Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung werden von den drei Autoren unter rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten analysiert.