Es liegt in unseren sozialen Verhältnissen, dass jedermann, und mag er theoretisch auch der überzeugteste Gegner des Duells sein, wenn er seine Stellung in der Gesellschaft behaupten will, in gewissen Fällen in die Notwendigkeit versetzt wird, an dasselbe appellieren zu müssen. Es ist daher auch die Kenntnis jener Regel, welcher die Ritterlichkeit für den Kampf um die beleidigte Ehre geschaffen und deren Befolgung allein diesem Kampfe den Charakter und die Würde verleiht, für jedermann umso mehr eine Notwendigkeit, als durch dieselbe auch die Gefährlichkeit des Kampfes möglichst abgeschwächt wird und die Chance zwischen den Parteien gleichmäßig verteilt werden.
Hat man aber das verantwortungsvolle Amt eines Zeugen oder Sekundanten übernommen, ein Amt, welches einen Dienst involviert, den man für gewöhnlich keinem Freund zu verweigern pflegt, so ist die genaue Kenntnis dieser Regeln sogar strenge Pflicht. Da bisher bei uns keine korrekte Zusammenstellung
der der Duellregeln existiert und über diese selbst in den Kreisen der Armee die widersprechend Ansichten herrschen - ein Übelstand, der häufig zu großen, von den traurigsten Folgen begleiteten Unregelmäßigkeiten Anlass gibt, habe ich mich der Aufgabe unterzogen, diese Regeln an Hand der kompetentesten Quellen zusammenzustellen.