Zwangsvollstreckung in Österreich
Es gilt nicht nur sprachliche Hürden zu meistern.
Ganz selbstverständlich geht man als in Deutschland ansässiger Unternehmer davon aus, dass die Staatssprache der Republik Österreich die deutsche Sprache ist. Das stimmt nur bedingt.
Zum einen ist „deutsch“ nicht gleichbedeutend mit „österreichisch“, gleichgültig, ob man darin nun einen Dialekt oder eine eigene Sprache sieht. Zum anderen existieren regional begrenzt einige Minderheitensprachen, die gleichzeitig Amtssprachen der Republik Österreich sind. Dazu gehört Kroatisch (im Burgenland und teilweise in der Steiermark), Slowenisch (in Kärnten), Ungarisch (ebenfalls im Burgenland).
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere "Stolperfallen", denn die Rechtssysteme sind zwar ähnlich, aber nicht gleich.