Die Begleitbeistandschaft ist eine Beistandschaftsart, welche das vorrevidierte Recht nicht kannte. Der Gesetzgeber wollte mit ihr einen Leuchtturm für die Personensorge schaffen, weil die Personensorge im vorrevidierten Recht wenig Niederschlag im Gesetz fand. Begleitende Unterstützung wird somit neben dem Vertretungs- und Mitwirkungshandeln eine neue Handlungsart des Beistandes. Sie ist viel weniger rechtlich als sozialarbeiterisch orientiert. Dementsprechend bildet sie auch eine Verbindung von Sozialarbeit und Recht und bietet diverse Fragestellungen, die sowohl rechtlich als auch sozialarbeiterisch geprägt sind. Im Rahmen des vorliegenden Werkes werden diese interdisziplinären Bezüge beleuchtet. Dadurch wird auch die Systematik für sämtliche Beistandschaften herausgearbeitet und die Beistandschaft im Kontext
des Familienrechts behandelt.
Die Begleitbeistandschaft ist zusätzlich eine Massnahme die der Zustimmung bedarf. Folglich gewährleistet sie auch Selbstbestimmung. In diesem Zusammenhang wird ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenwirken von weiteren subsidiären Dienstleistungen, aber auch das Verhältnis zur UN-Behindertenrechtskonvention vertieft geprüft.