Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen abgeschlossene Bundesmantelvertrag (BMV) als einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten ist das zentrale Regelungswerk zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Standards für die vertragsärztliche Versorgung. Die Beziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Vertragspartnern, insbesondere zu Ärzten und Psychotherapeuten, sind einer permanenten Wandlung unterworfen. Die Neuauflage des Kommentars ist auf dem Rechtsstand von April 2020 und berücksichtigt die Vielzahl der Änderungen des SGB V, die einschneidende Änderungen auch des BMV-Ä mit seinen Anlagen mit sich brachten, u.a. das TSVG und die Digitalisierung der vertragsärztlichen Versorgung. Wichtigen Anlagen sind erstmals zusammenfassende Einführungen und Bewertungen vorangestellt. Die Regelungsgegenstände umfassen insbesondere * die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, * die Qualitätssicherung, * die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Versicherten (z.B. freie Arztwahl, Verordnungen), * allgemeine Grundsätze (z.B. Vertretung, persönliche Leistungserbringung, Assistenten, angestellte Ärzte), * administrative Vorgaben, wie Vordrucke und Bescheinigungen, * Regelungen zur Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsprüfung der erbrachten Leistungen sowie * deren Vergütung. Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine unverzichtbare Arbeitshilfe.