Das Recht gehört als Ordnung des menschlichen Zusammenlebens zu den Kulturphänomenen. Seine Geschichte ist daher zugleich Bestandteil der Kulturgeschichte. Wie alle Kulturerscheinungen wird es nicht nur durch die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Verhältnisse bestimmt, sondern durch die Kultur in ihrer Gesamtheit. So erweist sich der Zustand des Rechtes stets auch als ein Spiegel des Zustandes der Kultur im Allgemeinen. In dem vorliegenden Band beschreibt Arno Buschmann anregend und allgemeinverständlich das enge wechselseitige Verhältnis von kulturellem Wandel und Wandel der Privatrechtskultur seit den Tagen der Renaissance der römischen Rechtskultur im Mittelalter bis zu den Entwicklungen während Gewaltherrschaft und Demokratie im 20.Jahrhundert.