Wetten? Auch Sie haben Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker in Haus und Garten!
Fast jeder Steuerzahler nimmt in seinem Privathaushalt die Dienste eines Unternehmens in Anspruch oder leistet sich eine angestellte Haushaltshilfe. Oft sind diese Kosten in den Nebenkosten einer Mietwohnung oder im Hausgeld für eine Eigentumswohnung enthalten. An diesen Kosten beteiligt sich der Staat mit bestimmten Steuerabzugsbeträgen! Dieses Steuerbonbon sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen.
In diesem Beitrag lesen Sie,
- welche Steuerabzugsbeträge Sie für welche Arbeiten bekommen können,
- welche Regeln bei 450 €-Hilfen und sozialversicherungspflichtigen Angestellten gelten,
- was zu beachten ist, damit Sie die Förderung für Handwerkerleistungen und Dienste sonstiger Unternehmen nicht aus formalen Gründen verlieren,
- was gilt, wenn Sie Mieter, Wohnungseigentümer oder Heimbewohner sind und
- wie Sie die Steuerabzugsbeträge optimieren können.